Laut des Gesundheits-/Ordnungsamtes muss der zu tätowierende Kunde eine PP2 Maske tragen und der Tätowierer eine Op-Maske. Des weiteren ist nur 1 Person im Raum erlaubt, also nur der Kunde. Dieser muss ein Formular ausfüllen, indem seine Daten ersichtlich sind, sodass man im Falle einer Erkrankung den Verlauf nachvollziehen kann. Diese Daten gehen NIEMALS an Dritte weiter. Zur Überprüfung und Einsicht der Daten ist nur das Ordnungs-/Gesundheitsamt im Falle, berechtigt.
Wenn eine zweite Person mit dabei sein möchte, als Beistand, muss auch diese das Datenformular ausfüllen. Wenn der Raum jedoch zu klein ist, wird der zweiten Person jedoch das vorhanden sein untersagt.
Ebenso werde ich die einzelnen Länderbestimmungen in Erfahrung bringen müssen und mich nach dem jeweiligen Verordnungen und dem Insidenz Wert richten müssen.
Tattoo-Studios dürfen öffnen, hierfür gelten folgende Vorgaben:
Der Betreiber hat für den Kundenverkehr ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.